Bitte um schnellstmögliche Weitergabe und Zeichnung der Petition gegen den ESM
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=25090
Kalter Putsch vom Bundesverfassungsgericht vereitelt
( Stoppt das Bundesverfassungsgericht den ESM ?)
Gleich nach dem Amtsantritt des Bundespräsidenten Joachim Gauck hat er sich für
den ESM- Vertrag und deren schnellstmöglichen Ratifizierung ausgesprochen.
Um die Ratifizierung des ESM-Vertrages zu sichern, kaufte die Bundesregierung ihre
benötigte 2/3 Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Direkt nach der Abstimmung am 29.06.2012 im Bundestag will der Bundesrat den
ESM- Vertrag zustimmen. Am gleichen Abend hätte Bundespräsident Joachim Gauck
den Vertrag ratifiziert. Dank der öffentlich vorgetragenen Einstellung von Bundespräsident
Joachim Gauck, den vielen angekündigten Verfassungsklagen und den Aktionen der ESM
Gegner hat das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten um mehr Zeit für die
Bearbeitung der Klagen gebeten.
Aktuell richtet sich eine Petition von Georg Pietzko beim Bundestag mit der Nummer 25090
gegen den ESM-Vertrag. Das Grundgesetz sieht bei Übergabe von Hoheitsrechten eine
Frist von neun Wochen vor. Frau Dr. Angela Merkel hatte in einem Eilantrag eine Frist
von drei Wochen beantragt. Diese Fristen gibt es jetzt gar nicht mehr. Direkt nach der
Abstimmung am 29.06.2012 im Bundestag will der Bundesrat den ESM-Vertrag zustimmen.
Daher ist es wichtig ein Zeichen bis zum 29.06.2012 zu setzten, indem jeder die o.g.
Petition zeichnet.
Der Regenschirm schützt vor Regen!
Der Rettungsschirm schützt vor Rettung?
Aus der Petition:
Für den Bundesrat sieht das Grundgesetz laut Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 eine Frist zur Stellungnahme für Übertragungen von Hoheitsrechten von neun Wochen vor. Weiter wird bestimmt, dass Satz 4, Eilantrag, keine Anwendung findet!
Mit Rücksicht auf den Umfang und die Auswirkungen des ESM-Vertrages besteht ein hoher Informationsbedarf. Angaben diesbezüglich sollten grundsätzlich nachvollziehbar und verständlich sein.
Der ESM erwartet für die Anerkennung seines Rechtsstatus, seiner Vorrechte und Befreiungen gemäß Artikel 32 zur Erfüllung seines Zweckes, in denen er Aufgaben wahrnimmt oder Vermögenswerte hält, die Übertragung von Hoheitsrechten.
Die ESM-Mitarbeiter werden von ihrer nationalen Steuerschuld befreit und zahlen Steuern nur an den ESM. Mit Vermögen, Grundstücken, Gebäuden, Banken, Betrieben darf der ESM handeln. Das Eigentum und das Personal sind befreit von allen Gesetzen, Pflichten, Kontrollen, Vorschriften, z.B. Basel III und genießen vollkommende Immunität.
Dieser ESM- Status gleicht Botschaften mit unzähligen Botschaftern.
Zur Umsetzung des Zwecks, Finanzmittel zu mobilisieren, soll das Institut, die ESM-Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg und der Funktion einer Bank, schnellstmöglich eingerichtet werden. Danach wird sich schleichend eine dritte Regierungsmacht neben den nationalen Regierungen und der EU-Regierung aufbauen.













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